Autovermietung am Bahnhof Lyon-Part-Dieu
Frankreichs drittgrößte Stadt Lyon vereint charmante Tradition mit angesagter Modernität.Mit einem Mietwagen von Avis sind Sie auf dem perfekten Weg, die zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt und der umliegenden Regionen zu erkunden.
Beliebte Mietstationen in Lyon
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Ausflugziele rund um den Bahnhof Lyon-Part-Dieu
Bei Ihrer Ankunft am Bahnhof Lyon-Part-Dieu haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, kleinere Orte in der Umgebung mit Ihrem Mietwagen zu erkunden, um sich ein echtes Bild vom französischen Lebenstil zu machen.Französische Verkehrsregeln
Rechts- oder Linksverkehr?
In Frankreich fährt man auf der rechten Straßenseite.
Straßenverkehrsgesetze
- Mobiltelefone dürfen nur mit einer Freisprechanlage benutzt werden. Kopfhörer oder Headsets dürfen nicht benutzt werden.
- Busspuren dürfen nur von Bussen, Taxis und Radfahrern genutzt werden.
- In Städten und Ortschaften sowie auf kleineren Straßen, und wo nicht ausgeschildert, sollte die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ befolgt werden.
- Es wird empfohlen, jederzeit mit Scheinwerfern zu fahren.
Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in km/h angezeigt.
Für einen Avis Mietwagen ohne Anhänger gilt:
- innerorts: 50 km/h
- auf vierspurigen Schnellstraßen: 110 km/h
- außerorts: 80 km/h
- auf Autobahnen: 130 km/h
Abweichungen sind ausgeschildert.
Bei schlechten Wetterverhältnissen können andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Bitte beachten Sie die Straßenschilder.
Kindersitz- und Anschnallpflicht
- Es besteht Anschnallpflicht für alle Insassen.
- Kinder bis 9 kg müssen auf dem Rücksitz und entgegen der Fahrtrichtung sitzen.
- Kinder, die jünger als 10 Jahre und leichter als 36 kg sind, müssen in einem altersgerechten Kindersitz transportiert werden.
Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Erziehungsberechtigten oder Fahrzeugmieters liegt, einen Kindersitz zu befestigen.
Diese Verkehrsregeln sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Wir bemühen uns, die Angaben stets aktuell zu halten, können aber keine Gewährleistung übernehmen.