Pkw Vignettenpflicht
Autobahngebühren in Europa
Autobahngebühren in Europa
In Europa gibt es neben den Mautgebühren in einigen Ländern auch die Vignettenpflicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die verschiedenen Autobahngebühren. Sie sollten hier auf die meist nur kleinen aber feinen Unterschiede achten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. In unserer Übersicht verraten wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Sie Ihren Urlaub genießen oder entspannt geschäftlich verreisen können.
Vignettenpflicht in Österreich
In Österreich wird auf der Autobahn immer eine Vignette benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange oder wie weit Sie darauf fahren. Die Vignette sollten Sie schon in Deutschland kaufen. Sie sind in Grenznähe zum Beispiel an Tankstellen zu erwerben.- Die Vignette ist zum Beispiel an Tankstellen oder Tabakläden erhältlich.
- Für Pkw gibt es 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignetten.
- Die Vignette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.
- Die Schadstoffklasse des Pkws spielt in Österreich keine Rolle für die zu entrichtende Gebühr.
- Zusätzlich wird für die Fahrt über den Brenner nach Italien eine Maut fällig.
Vignette | Kreditkarte | Barzahlung | Tankstelle |
Vignettenpflicht in der Schweiz
Auch in der Schweiz wird bei der Fahrt auf der Autobahn immer eine Vignette benötigt. Es gelten ähnliche Regeln wie in Österreich. Es spielt auch hier keine Rolle, wie lange und welche Strecke Sie auf der Autobahn fahren.
- Die Vignette ist an allen Tankstellen erhältlich.
- Es gibt nur Jahresvignetten.
- Sie muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.
- Die Schadstoffklasse des Pkws spielt keine Rolle für die anfallende Gebühr.
Vignette | Kreditkarte | Barzahlung | Tankstelle |
Fahren ohne gültige Vignette im Ausland
Ohne eine gültige Vignette kann es teuer werden. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem eigenen Pkw oder einem Mietwagen unterwegs sind. Bitte beachten Sie: Sie sind selber dafür verantwortlich, eine gültige Vignette anzubringen. Bei einer Fahrt mit einem Mietwagen ins Ausland kann nur der Mieter des Fahrzeugs haftbar gemacht werden und nicht die Autovermietung. Erhält der Vermieter einen Bußgeldbescheid, wird dieser dem Mieter weitergeleitet.
In Österreich muss bei einer fehlenden Vignette keine Strafe, sondern eine Ersatzgebühr bezahlt werden. Nach der Zahlung dürfen Sie einschließlich an dem darauf folgenden Kalendertag auf den Autobahnen fahren, ohne eine Vignette nachträglich in die Windschutzscheibe kleben zu müssen.
- Strafe ohne Vignette: 120 Euro*
- Strafe mit manipulierter Vignette: 240 Euro**
- Strafe bei nicht ordnungsgemäß angebrachter oder Zeit-Vignetten (gelocht)
Die Jahresvignette in der Schweiz wird immer für das aktuelle Kalenderjahr gekauft.
- Strafe ohne gültige Vignette: 200 CHF
- Strafe für falsch angebrachte Vignette: 500 CHF
Die Bußgelder können bereits an der Grenze erhoben werden. Daher sollten Sie am besten bereits eine Vignette anbringen, bevor Sie in die Schweiz fahren.
* Kann man nicht direkt zahlen wird die Strafe auf 300 € bis max. 3.000 € angehoben.** Wird nicht direkt bezahlt, werden 400 € fällig.